[Amtlicher Beitrag] Betreten von Eisflächen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass, sofern die Gewässer im Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinauen in diesem Winter zufrieren, folgende Verhaltensregeln zu beachten sind:
- Die Gewässer und die dazugehörigen Anlagen sind kein Wintersportgelände.
- Die Tragfähigkeit der Eisschicht wird nicht überprüft.
- Die Wasservögel halten immer wieder gewisse Stellen im Eis frei, damit sind Gefahren verbunden.
- Die Wassertiefe beträgt bis zu 30 Meter.
- Gem. § 2 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der VG- Rheinauen dürfen Eisflächen auf Gewässern in öffentlichen Anlagen nur nach Freigabe für die Öffentlichkeit an den kenntlich gemachten Stellen betreten werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Befolgung dieser Verhaltensregeln.


